Unsere „Best-Price-Garantie“ bei EU-Wunschbestellungen!
Wir sind immer bemüht unseren Kunden den besten Service in Kombination mit dem günstigsten Preis bei Wunschbestellung zu bieten. Sollten Sie bei einem anderen deutschen EU-Neuwagen-Händler ein 100% identisches Fahrzeug günstiger angeboten bekommen, sprechen Sie uns an!
Unsere Bedingungen
Es muss sich um einen 100% identischen EU-Neuwagen handeln, der von einem deutschen EU-Neuwagen-Händler nur Endverbrauchern angeboten wird. Fahrzeuge, die z. B. in Internetauktionshäusern angeboten werden, werden von unserer „Best-Price-Garantie“ nicht berücksichtigt. Darüber hinaus sind Fahrzeuge von EU-Neuwagen-Händlern, die z.B. im Rahmen von Ausverkäufen oder Geschäftsaufgaben angeboten werden, ebenfalls von der „Best-Price-Garantie“ ausgeschlossen. Außerdem ist es wichtig, dass der Mitbewerber das Fahrzeug auch tatsächlich liefern kann. Sofern diese Bedingungen eingehalten werden, steht ihrem günstigsten Preis nichts mehr im Wege!
Kunden-Hinweise:
Aufgrund der Umstellung auf das neue Zulassungsverfahren nach WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) kann das von Ihnen gewählte Modell bei Auslieferung hinsichtlich technischer Eigenschaften abweichen! Die Angaben zum Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen gelten in Abhängigkeit von der gewählten Rad-Reifen-Kombination. Die Angaben beziehen sich auf die angegebene Standardbereifung und nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitigen Prüfverfahren, ersetzen, Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen! Alle Motoren bzw. Fahrzeuge haben mindestens die EURO 6 Schadstoffnorm! Bitte beachten Sie, dass für CO2-Ausstossbasierte Steuern oder Abgaben ab dem 01.09.2018 die nach dem WLTP-System ermittelten Werte als Berechnungsgrundlage herangezogen werden!
- Es ist möglich, dass die Fahrzeuge im EU-Bezugsland kurz vor der Auslieferung eine Tageszulassung und/oder eine Kurzzeitzulassung erhalten und/oder zur Herstellergarantie angemeldet werden.
- Die Laufzeit der Herstellergarantie beginnt ab dem Tag der ersten Zulassung oder ab dem Tag der Anmeldung zur Garantie.
- Die Fahrzeuge werden mit originaler Herstellergarantie ausgeliefert. Die Herstellergarantie kann bei jedem autorisierten Marken-Vertragspartner im europäischen Wirtschaftsraum in Anspruch genommen werden.
- Der Käufer ist verpflichtet, Wartungs- und Inspektionsarbeiten für das Fahrzeug nach Maßgabe der Garantiebedingungen des Herstellers innerhalb der Garantiezeit durchführen zu lassen.
- Laufzeitbeginn der Herstellergarantie kann ggf. bis zu 2 Wochen oder länger vor Fahrzeugauslieferung sein.